Fachleistungsstunden

BEWO oder Qualifizierte Assistenz

 

Fachleistungsstunden werden durch den Landschaftsverband finanziert, um eine Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gemeinschaft zu sichern. Diese Menschen sollen während der Fachleistungsstunden durch ausgebildetes Personal unterstützt und gefördert werden, um ein selbstbestimmtes Leben im Rahmen der individuellen Möglichkeiten führen zu können. Bestenfalls soll dem behinderten Menschen ermöglicht werden, unabhängig in einer eigenen Wohnung mit einem Höchstmaß an Selbstbestimmung zu leben. Der Unterschied zur einfachen, Persönlichen Assistenz stellt dar, dass qualifiziertes Personal mit pädagogischer Ausbildung den Hilfebedürftigen bei der sozialer Eingliederung und der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft unterstützt. 

In der Regel wird diese Art der Unterstützung im Rahmen des BEWO (Betreutes Wohnen) durch Personal mit abgeschlossenem Studium im sozialen, pädagogischen oder psychologischen Bereich geleistet. Man kann jedoch auch qualifiziertes Personal mit pädagogischer Ausbildung für die Fachleistungsstunden einsetzen. Dann nennt man dies nicht BEWO, sondern man nutzt die Dienstleistung der qualifizierten Assistenz.

Die Qualifizierte Assistenz unterstützt unter anderem:

  • beim Umgang mit Geld
  • bei der gesunden Ernährung und in Gesundheitsfragen 
  • bei der Planung von Freizeitaktivitäten und im Urlaub
  • beim Herstellen neuer Kontakte 
  • in persönlichen Lebensfragen und bei der Alltagsorganisation
  • bei der größtmöglichen Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben
  • bei der Konflikt- und Krisenbewältigung
  • bei der Tagestrukturierung/Wochenplanung
  • beim Mobilitätstraining, Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Jonas bedient sich der Hilfe der qualifizierten Assistenz im Rahmen von 7 Wochenstunden, in denen ein*e pädagogisch ausgebildete*r Mitarbeiter*in mit Jonas intensiv arbeitet. Jonas erhält so die größtmögliche, individuelle Förderung, um mit seinen Möglichkeiten ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, ohne ihn zu überfordern. Die angestrebten Ziele werden gemeinsam erarbeitet und in der Zielvereinbarung des Kostenträgers (LVR) festgelegt und die Zielerreichung in zumutbaren Zeiträumen entsprechend überprüft.

Jonas und Benjamin überlegen gemeinsam die Wochenplanung.

Jonas und Benjamin planen gemeinsam das Abendessen.

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