Eingliederungshilfe und persönliches Budget
Durch eine erhebliche Behinderung entstehen oft Defizite in verschiedenen Lebensbereichen, da man alleine nicht die Möglichkeit hat, sein Leben so zu meistern, wie man es sich wünscht. Die Eingliederungshilfe soll dabei helfen, dass behinderte Menschen an der Gesellschaft teilhaben und trotz ihrer Einschränkungen möglichst selbstbestimmt leben können. Dies ist im Bundesteilhabegesetz geregelt.
Für Jonas bedeutet diese großartige Art der Hilfeleistung (neben der Arbeit in der Werkstatt und des Transportes dorthin) in erster Linie die Finanzierung seiner persönlichen Assistenz, da er in seiner Wohnung ja ständig auf fremde Hilfe angewiesen ist! Kombiniert wird die Eingliederungshilfe mit dem Pflegegeld der Pflegeversicherung, da Jonas auch in der Pflege Hilfe benötigt.
Hier könnt Ihr auf der Website des Landschaftsverbandes alle detaillierten Informationen zur Leistung der Eingliederungshilfe nachlesen.
Wenn Ihr aufgrund Eurer Behinderung Leistungen zur Eingliederungshilfe benötigt und beim Landschaftsverband beantragen möchtet, muss Euer individueller Hilfebedarf wirklich sehr gut und sehr genau beschrieben und begründet sein! Alle Leistungen werden durch die Fallmanager des Landschaftsverbandes im Einzelfall entschieden, anschließend berechnet und können zu jedem Zeitpunkt überprüft werden.
Solltet Ihr in Eurem Fall eine individuelle Beratung benötigen, ob und in welchem Umfang die Eingliederungshilfe für Euch in Frage kommt, könnt Ihr Euch in NRW bei verschiedenen Beratungsstellen informieren.
Jonas wurde – als er den Wunsch hatte, in eine eigene Wohnung umzuziehen – sehr kompetent durch die Kokobe in Köln beraten. Hier hat man seine Wünsche und Vorstellungen genau erkannt, berücksichtigt und ihn dahingehend optimal beraten, den Start in ein selbstbestimmtes Leben zu wagen.
An dieser Stelle nochmal ein großes Dankeschön an Anke Ricken von der Kokobe Longerich, ohne die Jonas diesen Schritt nicht gewagt und diesen tollen Weg nicht gegangen wäre!
Sachleistung oder Persönliches Budget?
Als Hilfeempfänger kann man selber wählen, ob die Hilfeleistung der Eingliederungshilfe als sogenannte Sachleistung oder als Persönliches Budget bewilligt werden soll. Man kann sich auch für eine Kombination entscheiden.
Bei der Sachleistung handelt es sich um im Einzelfall bewilligte Leistungen, die bei verschiedenen Anbietern, wie z.b: Assistenzdiensten, Pflegediensten oder BEWO-Anbietern „eingekauft“ und durch den Kostenträger bezahlt werden. Hier rechnet der Kostenträger 1:1 mit dem Leistungsanbieter ab und der betroffene Mensch mit Hilfebedarf hat nichts mit der Abrechnung zu tun. Dies ist in der Regel sehr unkompliziert, hat aber den Nachteil, dass man als Mensch mit Behinderung nicht zu 100 % selber entscheiden kann, wer in welchem Umfang wann die gewünschte Leistung erbringt.
Möchte man selber in vollem Umfang selbst entscheiden, wer als Assistent, Pflegekraft oder Fachleistungserbringer zu welcher Zeit tätig ist, dann kommt das Persönliche Budget in Frage. In diesem Fall wird genau berechnet, welche Kosten für den individuell berechneten und bewilligten Hilfebedarf entstehen, um Assistenzkräfte, Pflegekräfte und BEWO-Anbieter als Mitarbeiter*in einzustellen. Mit der zur Verfügung gestellten Geldleistung muss der Hilfebedürftige dann seine Mitarbeiter*innen bezahlen. Es bedeutet natürlich einen großen Aufwand, selber ein sogenanntes „Arbeitgebermodell“ auf die Beine zu stellen, damit man in vollem Umfang die benötigten Hilfen erhält.
Im Einzelfall von Jonas hat sich das Persönliche Budget als optimale Lösung herausgestellt, da er so die größtmögliche Entscheidungsfreiheit hat, wer wann bei ihm welche Hilfe leistet. Die mitunter sehr komplexen Verwaltungstätigkeiten (Anmeldung, Unterhaltung und Bezahlung der steuer- und sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter*innen oder Minijobber*innen) erledigen gemeinsam mit Jonas die Budgetassistenz sowie ein Steuerbüro.
Auf der Website des Landschaftsverbandes findet Ihr weitere, detaillierte und gut verständliche Erklärungen und Informationen zum Persönlichen Budget, der Antragstellung und dem Bewilligungsverfahren.


