Grundsicherung
Jonas hat durch seine Behinderung nicht die Möglichkeit, auf dem ersten Arbeitsmarkt zu arbeiten. Er arbeitet in einer Behindertenwerkstatt, in der GWK Köln Pesch.
Um das finanzielle Defizit abzudecken, gibt es für Menschen mit Behinderung die Grundsicherung bei Erwerbsminderung. Diese ist eine Sozialhilfe-Leistung des Staates. Diese Leistung ist an Menschen gerichtet, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben. Dazu gehören oft Menschen mit Behinderung. Mit dem Geld können die wichtigsten Dinge zum Leben bezahlt werden, z.B.: Lebensmittel, Miete, Heizkosten, Kleidung und persönliche Dinge, die sie benötigen. Die Geldzahlung nennt man Grundsicherung. Die rechtliche Grundlage dafür stellt das Sozialgesetzbuch 12, Kapitel 4 dar. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist aber nur für Menschen vorgesehen, die es mit ihrem Einkommen und Vermögen nicht schaffen, ihre Wohnung, ihre Lebensmittel und Kleidung zu bezahlen. Sie dient der Vermeidung von Armut.
Um Grundsicherung erhalten zu können, muss zunächst geprüft werden, ob man anspruchsberechtigt ist. Einen dementsprechenden Antrag stellt man in der Regel bei der örtlichen Sozialbehörde im Wohnort. Auf der Website der Kreis- oder Stadtverwaltung findet man oft die Antragsformulare als Download zum Ausfüllen. Das Antragsdatum ist hier ausschlaggebend für den Beginn der Zahlung von Grundsicherung, also den Leistungsbeginn.
Grundsicherungsleistungen umfassen:
- den persönlichen Regelsatz (449€ für alleinstehende Erwachsene, 404€ für Menschen, die mit Partner*in zusammenleben)
Diesen Regelsatz bekommen auch Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen (z.B. Wohngruppe oder Wohngemeinschaften) leben.
- angemessene Wohn- und Heizkosten
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- bei Besitz eines Schwerbehinderten-Ausweises mit dem Merkzeichen „G“ oder „aG“: 17 Prozent zusätzlich zum persönlichen Regelsatz
- angemessenen Mehrbedarf für Menschen mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, wenn diese eine spezielle Ernährung benötigen.
- Ein Mehrbedarf besteht auch bei Kosten für ein Mittagessen in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung. Dies muss separat beantragt werden!
- Menschen mit Behinderung, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Leistungen durch die Eingliederungshilfe für eine Ausbildung erhalten, bekommen einen Mehrbedarf in Höhe von 35 Prozent.
Außerdem gibt es nach Antragstellung und entsprechender Begründung im Einzelfall auch einmalige Zahlungen für:
- Die Erstausstattung einer Wohnung einschließlich der Haushaltsgeräte
- Bekleidung
- Erstausstattung bei Geburt eines Kindes
Einkommen und Vermögen von nahen Angehörigen
Ein Grundsicherungsanspruch ergibt sich auch aus dem Einkommen von nahen Angehörigen oder Partner*in. Das Einkommen von Eltern oder Kindern der Grundsicherungsempfänger*nnen wird jedoch nur dann angerechnet, wenn das Jahreseinkommen mindestens eines Elternteils über 100.000 € liegt. Dies muss nicht von vornherein offengelegt werden. Liegen jedoch im Einzelfall Anhaltspunkte vor, die auf ein Einkommen von mehr als 100.000 Euro Brutto/jährlich der Angehörigen hinweisen, muss nähere Auskunft darüber erteilt werden. Das Vermögen von Eltern oder Kindern ist unerheblich.
